Weisheitszähne und Kieferorthopädie

Die Weisheitszähne sind die dritten großen Backenzähne in der Zahnreihe. Das Dauergebiss (zweite Zähne) des Menschen besteht insgesamt aus 32 Zähnen. 28 davon brechen normalerweise bis zum 14. Lebensjahr durch, die restlichen vier, das sind die Weisheitszähne, erst ca. zwischen dem 16. und 40. Lebensjahr.

Im Laufe der Evolution hat sich der menschliche Kiefer verkleinert. Deshalb haben die Weisheitszähne als letzte in der Zahnreihe meist zu wenig Platz. Dies führt besonders im Unterkiefer zu Problemen. Oft wachsen die Weisheitszähne schief, brechen nur teilweise durch das Zahnfleisch durch oder sogar gar nicht. Im Kiefer eingeklemmt, können sie Entzündungen und Zysten verursachen und die Nachbarzähne schädigen.

Kieferorthopädisch betrachtet suchen sich die Weisheitszähne oft mit „Gewalt“ Platz und verschieben dabei die benachbarten Zähne, was sich schließlich in einem Engstand der Frontzähne zeigt. Zwar sind die Weisheitszähne nicht alleinige Ursache für einen wiederkehrenden Engstand der Frontzähne, dennoch ist es wichtig, dass Sie innerhalb der Stabilisierungsphase, in der Geräte eingesetzt sind, die die Stellung der Zähne halten, mit uns oder Ihrem Hauszahnarzt über eine Entfernung der Weisheitszähne entscheiden – damit der Erfolg der kieferorthopädischen Behandlung bestehen bleibt.

 

Links: 07.03.2019 DGA | Quelle: Praxis für Kieferorthopädie, Arash Babai, Hannover (openPR)

Zahnimplantate – Die künstliche Zahnwurzel

Implantatzentrum Berlin Schöneberg

Es war im Jahr 1982 als Zahnimplantate auch hierzulande Anerkennung fanden. In diesem Jahr wurde die zahnärztliche Implantologie durch die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) als wissenschaftlich erprobt angesehen und 1988 folgte eine Aufnahme in die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Wenngleich das Zahnimplantat vergleichsweise jung ist, handelt es sich längst um die gängigste und wirkungsvollste Methode für Zahnersatz. Die Besonderheit besteht darin, dass nicht nur eine Krone gesetzt wird, sondern auch komplett künstliche Zahnwurzeln existieren. Diese bestehen oftmals aus dem biokompatiblen Metall Titan und verwachsen mit dem Kieferknochen, sodass selbst auf einem Röntgenbild kein Übergang mehr erkennbar ist. Die Haltbarkeit liegt bei bis zu 40 Jahren und bei ausreichender Hygiene und regelmäßiger Prophylaxe kann für den Zeitraum von zehn Jahren sogar eine fast 100-prozentige Garantie gegeben werden.

Zahnimplantate einfach einsetzen lassen

Der chirurgische Eingriff für ein Zahnimplantat wird von einem erfahrenen Kieferchirurgen mit viel Routine durchgeführt. Bevor das eigentliche Implantat gesetzt wird, bedarf es allerdings des Knochenaufbaus, der so genannten Kieferaugmentation. Des Weiteren ist oftmals auch eine Knochenverdichtung erforderlich, um dem Zahnimplantat den notwendigen Halt zu verleihen. Das endgültige Verwachsen von Zahnimplantat und Knochen wird Osseointegration genannt.
Zahnimplantate bieten eine Fülle an Vorteilen wie eine Verbesserung der Kaufähigkeit, des Sprechens und der Ästhetik gegenüber einem fehlenden Zahn. Des Weiteren sorgt die Methode für eine geringere Belastung der Schleimhäute und eine Schonung der restlichen (natürlichen) Zähne.

Statistiken zu Zahnimplantaten

Zahnimplate werden stets individuell eingesetzt. Aus diesem Grund existieren mehrere Hundert Formen und Anwendungsmöglichkeiten. Die Universität Bern hat hierzu eine Studie vorgelegt, die die häufigsten medizinischen Situationen nennt:

51,6 Prozent entfallen auf Zahnimplantate bei fehlenden einzelnen Zähnen
23,5 Prozent betreffen Zahnimplantate in Freiendsituationen
In 16,9 Prozent der Fälle überbrücken Zahnimplantate Schaltlücken oder mehrere Zähne

Zuletzt sind auch noch komplett zahnlose Kiefer zu nennen, die jedoch nur mit acht Prozent zu Buche schlagen.

 

Links: 05.03.2019 DGA | Quelle: Implantatzentrum am Wittenbergplatz (openPR)

Flexibilisierung und Erweiterung der Anstellungsregelungen für Zahnarztpraxen

KZBV und GKV-SV einigen sich auf Änderungen im Bundesmantelvertrag

Ab sofort können niedergelassene Vertragszahnärzte in Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften mehr angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte beschäftigen. Darauf haben sich Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) geeinigt.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Die neue Regelung ermöglicht eine patientenorientierte Weiterentwicklung der Versorgung und trägt gleichzeitig den Wünschen junger Zahnärztinnen und Zahnärzten Rechnung, die zu Beginn ihres Berufslebens oder vor einer Niederlassung häufig zunächst als Angestellte im Team arbeiten wollen. Für die Angestellten werden zudem flexible Arbeitszeitmodelle ermöglicht. Jetzt können drei bzw. mit Begründung auch vier Angestellte je Vertragszahnarzt in Vollzeit oder entsprechend mehr in Teilzeit tätig werden. Die erweiterten Anstellungsmöglichkeiten räumen Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften eine größere Flexibilität bei der Ausgestaltung der Praxisorganisation und der Zusammenarbeit von Angestellten ein.“

Hintergrund: Änderung des Bundesmantelvertrages – Zahnärzte
Die bisherigen Vorgaben des Bundesmantelvertrages – Zahnärzte (BMV-Z) sahen vor, dass niedergelassene Vertragszahnärztinnen oder Vertragszahnärzte maximal zwei Zahnärzte in Vollzeit anstellen durften. Diese Grenze wurde nun angehoben. Die neue Regelung gilt ab sofort. Die KZBV hatte sich dazu mit dem GKV-SV auf eine Änderung des BMV-Z verständigt, der Regelungen zur Art und Umfang der Versorgung und Vorschriften zur Durchführung der Behandlungen enthält. Der BMV-Z ist Bestandteil der sogenannten Gesamtverträge, die zwischen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Vertretern der Krankenkassen auf Länderebene ausgehandelt werden. Die neue Regelung im Volltext kann auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de/bundesmantelvertrag abgerufen werden.

 

Links: 28.02.2019 DGA | Quelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)